Medien – Ethik – Bildung: Privatheit als Wert und digitale Mündigkeit als Bildungsziel
Unter dem Titel ”Daten schützen – Kinder schützen” fand am 2. Dezember 2020 die Medienethik-Tagung des Instituts für Digitale Ethik (IDE) der Hochschule der Medien in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) statt.
Die IDEepolis-Tagung 2020 befasste sich mit verschiedenen Fragen rund um das Thema und hat dafür verschiedene Referenten eingeladen, darunter Dr. Nina Köberer vom Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung in Hildesheim. In ihrem Vortrag befasste sie sich mit “Medien – Ethik – Bildung: Privatheit als Wert und digitale Mündigkeit als Bildungsziel”.
Dr. Nina Köberer ging in ihrem Vortrag am Anfang auf das Kindsein heute unter dem Einfluss von Monitoring und Tracking durch Smartwatches, GPS-Tracker und Apps zur elterlichen Kontrolle ein. Unter der Überschrift “Privatheit / Schutzraum, Freiraum, Erprobungsraum”, fasste sie zusammen, dass diese Überwachung aus normaler Perspektive problematisch ist, da unter anderem die Privatsphäre nicht geschützt wird und es durch die Überwachung zu einer gestörten Eltern-Kind Beziehung kommen kann.
Daraus resultierte folgende Aussage: “Privatheit und Datenschutz sind notwendig für eine gelingende Kindheitsentwicklung und eine funktionierende Demokratie”.
Sie stellte in ihrem Vortrag die Theorien zur “Ethik der Privatheit” vor, in denen der Schutz der Privatheit nochmals als sehr wichtig hervorgehoben wird, denn ohne Privatheit kann kein autonomes Selbst entwickelt werden. So wird die Privatheit als Wert, als eine Form der Achtung vor Personen und als “contextual integrity” gesehen.
Bei Veröffentlichungen sollte immer darauf geachtet werden, in welchem sozialen Kontext und gegenüber wem welche Informationen veröffentlicht werden. Dr. Nina Köberer gab an, sich dies vor Veröffentlichungen selber stets bewusst zu machen.
Unter der Überschrift “Privatheit als Privatsachen?” beantwortete sie die Fragen “Welchen Anforderungen sollten Informationstechnologien genügen, um die Privatheit der Nutzer*innen zu schützen?” und “Wie sollten Nutzer*innen mit ihren privaten Informationen und den privaten Informationen anderer umgehen?”
Im Niedersächsischen Schulgesetz ist in §2 Bildungsauftrag der Schule folgende Aussage verankert:
“Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beitragen”
Die Kompetenzfelder der Medienbildung werden in der Kompetenzmatrix des Orientierungsrahmens Medienbildung nochmal genauer dargestellt. Dort werden die sechs folgenden Kompetenzbereiche definiert.
- Recherchieren, Erheben, Verarbeiten und Sichern
- Kommunizieren und Kooperieren
- Produzieren und Präsentieren
- Schützen und sicher Agieren
- Problemlösen und Handeln
- Analysieren, Kontextualisieren und Reflektieren
Dr. Nina Köberer gab an, dass die letzten drei Kompetenzbereiche am relevantesten sind, da sie auch die Privatheit-Fragen und Datenschutzrechtliche Themen abdecken.
Durch die Ausbildung der kritischen Reflexionsfähigkeit kann sich jeder selbst ins Bewusstsein rufen, welche Unsichtbaren Begleiter mit Sensorik, Gesichts- und Spracherkennung er mit sich herumträgt, egal ob durch ein Smartphone, Amazons Alexa, oder andere Sprachassistenten. Durch die Anschlusskommunikation und die Urteilsbildung können die unterschiedlichen Interessen der Interessengruppen formuliert werden, um herauszufinden was die Eltern, Nutzer*innen und Hersteller*innen für ein Interesse verfolgen, um sich ein Urteil zu den unsichtbaren Begleitern zu bilden
Jeder hat das Recht auf Privatheit und persönliche Ehre, auch Kinder. Manche Dinge gehen niemanden etwas an. Lediglich in Situationen, die für das Kind schädlich sein können dürfen sich die Eltern einmischen, da sie die Aufgabe haben ihr Kind zu erziehen und zu beschützen.
Zum Schluss ging Dr. Nina Köberer noch auf die 10 Gebote der Digitalen Ethik (verlinkung auf den Beitrag auf der IFAK Webseite) ein. Die Gebote “1. Erzähle und zeige möglichst wenig von dir”, “2. Akzeptiere nicht, dass du beobachtest wirst und deine Daten gesammelt werden” und
“10. Schalte hin und wieder ab und gönne dir auch mal eine Auszeit” stufte sie für am wichtigsten ein.
Abschließend zu ihrem Vortrag hatte sie noch ein Zitat von zuboff 2019 parat: “Der Kampf um die Zukunft des Menschen beginnt mit unserer Entrüstung. Wenn die digitale Zukunft uns ein Zuhause sein soll, ist es an uns, sie dazu zu machen.”
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Zusatzmaterial zum Beitrag
Quellenangaben und weiterführende Informationen:
Hochschule der Medien (o.J.): DATEN SCHÜTZEN – KINDER SCHÜTZEN.
URL: https://www.hdm-stuttgart.de/hochschule/aktuelles/terminkalender/view_terminfooter_relaunch?terminid=event20181114115440 (09.01.2021)
Netzwerk Medienethik (o.J.): Beiträge veröffentlicht von Nina Köberer.
URL: https://www.netzwerk-medienethik.de/author/nina/ (09.01.2021)
Bildquellen
Titelbild: Manfred Antranias Zimmer. (23.03.14).
URL: https://pixabay.com/de/photos/hinweis-schild-privat-privatsph%C3%A4re-293184/
Abbildung 1: Gerd Altmann. (09.07.17).
URL: https://pixabay.com/de/illustrations/icon-polaroid-blogger-rss-app-2486501/
Abbildung 2: OpenClipart-Vectors. (31.01.17).
URL: https://pixabay.com/de/vectors/junge-kinder-vater-tochter-familie-2025658/