DigitalPakt Schule – Bildungsförderung des Bundes
Die Digitalisierung durchdringt heutzutage fast jeden Lebensbereich. Auch die Schulbildung soll, politischem Willen nach, hierbei keine Ausnahme sein – von der Kultusministerkonferenz (KMK) wurden bereits im Jahr 2016 in dem Beschluss der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ Ziele der Digitaltransformation der Bildung festgelegt. Wir haben diese Zielsetzung in unserem Artikel zu Digitalen Medien im Schulunterricht bereits genauer betrachtet und auch die Frage nach dem Mehrwert der Unterrichtsdigitalisierung erörtert. Um die von der Politik formulierten Herausforderungen zu bewältigen sowie die gestellten Anforderungen zu erfüllen, bedurfte und bedarf es intensiver Investitionen vonseiten der Schulen. Weder waren jedoch die Landesregierungen, die nach dem Prinzip des Föderalismus für Bildung zuständig sind, noch die Kommunen dazu fähig, diese zu stemmen. Es offenbarte sich eine Notwendigkeit für eine beträchtliche Mitfinanzierung der Schuldigitalisierungsstrategie durch Mittel aus dem Bundeshaushalt. Im Jahr 2018 ebnete eine Grundgesetzänderung den Weg hierfür; während zuvor finanzielle Hilfen im Bildungsbereich lediglich für finanzschwache Schulen und Kommunen eingeschränkt möglich waren, lautet der relevante Artikel 104c GG nun nach der Änderung:
„Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. […]“
Die Grundlage für direkte Bildungsförderung der Bundesregierung war somit geschaffen. 2019 wurde der „DigitalPakt Schule“ sowohl von Bundestag als auch Bundesrat verabschiedet und soll bis 2024 die strategischen Ziele der KMK erfüllen.
DigitalPakt Schule – Wie viel wofür?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beschreibt das Ziel des DigitalPakts Schule als den „flächendeckende[n] Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter dem Primat der Pädagogik“ (Was ist der DigitalPakt Schule?, o. D.). Hierfür stehen Schulen seit dem 17. Mai 2019 fünf Milliarden Euro zur Verfügung, die im Zuge der Coronakrise durch Zusatzvereinbarungen noch einmal um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt wurden. Zehn Prozent dieser Summe investieren Länder und Kommunen zusätzlich, sodass ein Gesamtumfang von sieben Milliarden Euro erreicht wurde.
Die verfügbaren Fördergelder werden von Schulen per Antrag bei den Bundesländern angefragt. Diese Anträge verlangen ein gesamtschulisches Konzept, in dem die Einrichtung ihre pädagogische Strategie, die hierfür nötigen technischen Anforderungen und die geplante Fortbildungsstrategie für Lehrende beschreibt. Somit ist klar: eine Förderung der digitalen Infrastruktur erfolgt nur, sofern sowohl qualifiziertes Personal als auch eine angemessene Nutzungsstrategie vorhanden ist.
Aktueller Stand
Zum Stichtag des 31. Dezembers 2021 waren knapp 20 % der 6,5 Milliarden Euro Bundesanteil aus dem DigitalPakt abgeflossen – dies beläuft sich in Summe auf 1,227 Milliarden Euro. Dieser tatsächliche Mittelabfluss geschieht erst, wenn Rechnungen vonseiten der Schulen vorgewiesen werden. Mittel können allerdings im Vorfeld bereits bewilligt und somit für die antragstellenden Einrichtungen reserviert werden. Diese Mittelbindung beläuft sich auf 2,372 Milliarden Euro von den fünf Milliarden des Basispakets aus dem DigitalPakt Schule. Knapp verfehlt wurde das Ziel, zur Hälfte der Laufzeit des DigitalPakts Schule die Hälfte aller Mittel zugewiesen zu haben.
Die Zusatzvereinbarungen wurden stark unterschiedlich in Anspruch genommen. Pro Zusatzvereinbarung standen vonseiten des Bundes 500 Millionen Euro zur Verfügung. Für ausleihbare digitale Endgeräte für Schüler*innen ohne entsprechende Ausstattung wurden 495 Millionen Euro abgeschöpft. Mittel zum Erwerb für Leihgeräte für Lehrkräfte wurden zu 60 % ausgezahlt, während von den ebenfalls zur Verfügung stehenden 500 Millionen Euro für informationstechnologische Administration lediglich 11 Millionen abflossen. Es lässt sich also klar erkennen, dass die Aufstockung der Ausstattung von Schülern*innen und Lehrer*innen für schulische Institutionen einen bedeutenden Aspekt der Digitalisierung ausmacht.
Differenzen in den Bundesländern
Während Sachsen mit 98,5 % und Hamburg mit knapp 95 % fast ihr gesamtes jeweils zugeteiltes Budget beanspruchten, wurden weder in Schleswig-Holstein noch in Bayern bisher 20 % der Mittel beantragt. Auf dem letzten Platz liegt das Saarland, dem bisher lediglich 9,9 % der dem Bundesland zugestandenen Mittel aus dem Basisprogramm des DigitalPakts ausgezahlt wurden.
Ausblick
Ob mit dem DigitalPakt Schule und den durch diesen aufgebauten Kompetenzen im Bildungssektor tatsächlich signifikante Mehrwerte gewonnen werden können, bleibt abzuwarten. Genaue Untersuchungen zu den Effekten der stärker digitalisierten Bildung werden wahrscheinlich erst nach dem Ende des Bildungsförderprogrammes des Bundes anlaufen. Wir werden den DigitalPakt weiterhin begleiten und über neue Entwicklungen informieren.
Quellen und weiterführende Informationen
Das sollten Sie jetzt wissen. (04.03.2022)
https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/das-sollten-sie-jetzt-wissen.html. (29.05.2022)
Die Finanzen im DigitalPakt Schule. (o. D.)
https://www.digitalpaktschule.de/de/die-finanzen-im-digitalpakt-schule-1763.html. (29.05.2022)
Was ist der DigitalPakt Schule? (o. D.)
https://www.digitalpaktschule.de/de/was-ist-der-digitalpakt-schule-1701.html. (29.05.2022)
Bildquellen:
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