FSK: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft – Jugendschutz durch Altersbeschränkung
Seit der Erfindung des Films im Jahr 1895 hat sich die Filmbranche auf dem gesamten Globus verbreitet. Das Kulturphänomen Kino nimmt im Vergleich mit anderen Segmenten der Medien- und Unterhaltungsbranche heutzutage einen geringen wirtschaftlichen Stellenwert ein. Dennoch besuchten selbst junge Leute im Alter von zehn bis 19 Jahren im Vorpandemiejahr 2019 noch durchschnittlich vier Mal das große Filmtheater, woraus eine anhaltende kulturelle Bedeutung des Kinofilms geschlossen werden kann. Zudem bestimmt den Filmkonsum heutzutage längst nicht mehr alleinig der Kinobesuch. Streamingdienste, sowohl aus dem Fernsehen entstandene Mediatheken (bspw. ZDF Mediathek, TV Now) als auch alleinstehende Anbieter (bspw. Netflix, Amazon Prime), sind Ausdruck des Wandels im Konsum von Film und Fernsehen. Noch nie zuvor war es so einfach, Filme und Serien legal und kurz nach Veröffentlichung innerhalb der eigenen vier Wände zu schauen. Besonders unter den jungen Leuten finden sich zahlreiche Nutzer*innen dieser Angebote – laut einer Umfrage nutzten 2019 72 % der 14- bis 24-jährigen Video-Streaming-Plattformen und 50 % TV-Mediatheken.
Vor dem Hintergrund dieses Konsums wird rasch klar, dass eine gewisse Kontrolle der filmischen Medien auf Jugendverträglichkeit notwendig ist. Denn nicht jeder Film ist für das junge Publikum gedacht, und zahlreiche filmische Medien zeigen oder behandeln für Kinder oder Jugendliche ungeeignete Bilder beziehungsweise Themen. Für die Sicherstellung der Vereinbarkeit filmischer Medien mit dem Jugendschutz in Deutschland ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, besser bekannt als FSK, verantwortlich.
Wie entstand die FSK?
Im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg war es den westlichen Besatzungsmächten besonders wichtig, eine militaristische und nazistische Einstellung in Filmen abzufangen und die Allgemeinheit vor diesen politischen Ansichten abzuschirmen. Ebenso sollte die Jugend vor unsittlichen Themen geschützt werden. Da zur Entstehung der FSK im Jahr 1949 noch keine Jugendschutzgesetze in der BRD existierten, gab es zu dieser Zeit noch keine festgeschriebene Grundlage, anhand derer sich die Organisation in ihren Beschlüssen orientierte. Durch die gebündelte Expertise aus dem Filmgeschäft war die FSK dennoch am besten geeignet für die Aufgabe, entstand sie doch aus einer Kooperation der größten Dachverbände der westdeutschen Filmindustrie.
Wie arbeitet die FSK?
Über freiwillige Prüfverfahren veranlasst die FSK die Vergabe von Altersfreigaben für filmische Medien, die in Deutschland für öffentliche Vorführung und/oder Verbreitung vorgesehen sind. Hierfür sind bei der FSK über 250 ehrenamtliche Prüfer*innen beschäftigt, die im Vorpandemiejahr 2019 knapp 11.500 Prüfverfahren betreuten. Für das Prüfverfahren eines Kinofilms werden zum Beispiel fünf Prüfer*innen angesetzt, die sich aus einem*r ständigen Vertreter*in der Obersten Landesjugendbehörden, einem*r Jugendschutzsachverständigen, einem*r Vertreter*in der „öffentlichen Hand“ (bspw. Kirchenvertreter*in, Vertreter*in des Zentralrats der Juden oder des Bundesjugendrings) und zwei Prüfer*innen der FSK zusammensetzen. Am Ende eines Verfahrens verleiht die FSK dem geprüften Medium eine von fünf Altersfreigaben:
· freigegeben ohne Altersbeschränkung (ab 0 Jahren)
· ab sechs Jahren
· ab zwölf Jahren
· ab sechzehn Jahren
· keine Jugendfreigabe (ab achtzehn Jahren)
Maßgebliche Relevanz für die zugrunde liegenden Bewertungsmechanismen trägt hierbei das Potential des geprüften Mediums zur Beeinträchtigung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Basierend auf dem Jugendschutzgesetz und den zusätzlichen FSK-Grundsätzen entscheidet die FSK also, ob ein Film für die Jüngsten einer gewissen Altersstufe geeignet ist. Selbst Kinowerbung und Filmtrailer werden von der FSK geprüft, denn in einer Vorstellung mit bestimmter Altersfreigabe ist auch kein Vorprogramm einer restriktiveren Altersfreigabe erlaubt. Obwohl die Überprüfung durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, wie der Name bereits andeutet, nicht verpflichtend für Produzenten und Studios ist, wird faktisch für jedes filmische Medium, welches in Deutschland veröffentlicht wird, eine Prüfung durchgeführt.
Rechtliche Verbindlichkeiten
Kinobetreiber*innen sind verpflichtet, den Einlass von Kindern und Jugendlichen zu ihren Vorstellungen zu kontrollieren. Junge Leute, die das von der Altersfreigabe einer Vorstellung diktierte Alter noch nicht erreicht haben, müssen vom Kino abgewiesen werden. Ausnahmeregelungen zu Vorstellungsbesuchen mit Eltern oder mit Aufsichtspersonen existieren im Einzelnen, jedoch unterliegen auch diese einer Kontrollpflicht vonseiten des*der Kinobetreiber*in. Kommt ein*e Betreiber*in seiner Jugendschutzpflicht nicht nach, kann dies nach einer Anzeige im schlimmsten Fall zu einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € oder gar einem Jahr Freiheitsstrafe führen. Die Strafmaße für den Verkauf von Datenträgern mit Altersbeschränkung im stationären sowie im Online-Handel decken sich hiermit, denn auch der stationäre sowie der Online-Handel müssen sicherstellen, dass altersbeschränkte Inhalte nicht an Personen ohne entsprechende Alterseignung gelangen. Als Konsument*in können die Altersbeschränkungen eindeutig an den farbigen FSK-Siegeln erkannt werden, die verpflichtend und prominent beim Kauf und auf Datenträgern des filmischen Mediums abgedruckt sein müssen.
Ähnliche Einschränkungen gelten darüber hinaus auch in anderen Bereichen. Für Webangebote bietet die FSK als ein Anbieter die FSK.online an. Diese Organisation soll Websiteanbietern die Navigation durch die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen, welche durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag definiert werden. Letzterer regelt seit seiner Verabschiedung im Jahre 2003 das Jugendschutzrecht im Internet und Rundfunk. Statt rechtsverbindlicher Einschränkungen nimmt die FSK.online dabei eher eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ein. Eine stärkere Ähnlichkeit mit dem Kerngeschäft der FSK findet sich wiederum bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), welche die Alterseinstufungen für Videospiele vornimmt. Auf die USK und aktuelle Entwicklungen den Jugendschutz bei Videospielen betreffend wird in einem zukünftigen Beitrag näher eingegangen.
Quellen und weiterführende Informationen
Informationen für Kinobetreiber bezüglich des Jugendschutzes. (o. D.). https://www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-gewerbetreibende-und-veranstalterinnen/die-vorschriften-im-einzelnen/kinos.html. (25.06.2022)
Kürten, J. (2020, 13. Februar). Vor 125 Jahren erfanden die Brüder Lumière das Kino. DW. https://www.dw.com/de/vor-125-jahren-erfanden-die-br%C3%BCder-lumi%C3%A8re-das-kino/a-52303674. (22.06.2022)
[Verschiedene Unterseiten der FSK-Website]. (o. D.). https://www.fsk.de/?seitid=2&tid=2. (24.06.2022)
Weidenbach, B. (2022, 13. Juni). Kinobesuche pro Jahr in Deutschland bis 2021 (nach Altersgruppen). Statista. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/71173/umfrage/entwicklung-der-zahl-der-kinobesuche-pro-jahr-seit-2001-nach-alter/. (22.06.2022)
Weidenbach, B. (2021, 30. September). Umsätze in den einzelnen Marktsegmenten der Unterhaltungs- und Medienbranche in Deutschland im Jahr 2020. Statista. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6325/umfrage/umsaetze-der-unterhaltungs–medienbranche-nach-segmenten/. (22.06.2022)
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