Datenschutz – kinderleicht?! (Vortrag aus dem Jahr 2020)
Wie geht man mit Datenschutz und Kindern um? Mit dieser schwierigen Frage beschäftigte sich der Jurist und Datenschutz-Beauftragte Stefan Brink auf der Tagung IDEepolis 2020 des Instituts für Digitale Ethik (IDE) der Hochschule der Medien in einem Vortrag unter oben genanntem Titel.
Datenschutz- die Regeln im Bezug auf Kinder
Aufgrund seiner Tätigkeit ging Stefan Brink vornehmlich aus juristischer Sicht an die Frage heran und legte dar, wie Kinder juristisch gesehen im Datenschutz berücksichtigt werden. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden Kinder in den Artikeln 8 und 17 besonders angesprochen:
In Artikel 8 geht es um die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft. Dabei ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kindes nur dann rechtmäßig, wenn dieses bereits 16 Jahre alt ist. Ist das Kind jünger, müssen Eltern oder Träger*innen der elterlichen Sorge ihre Einwilligung geben.
In Artikel 17 wird das Recht auf Vergessen behandelt: Daten, die vor dem Erreichen der Volljährigkeit auf Social Media gepostet wurden, dürfen auch nach Erreichen der Volljährigkeit vergessen, das heißt gelöscht, werden.
Die Probleme von Datenschutz im Bezug auf Kinder
Ein Problem sieht Stefan Brink bei diesen Regelungen jedoch darin, dass Kinder und Jugendliche in der DSGVO nur als zu schützende Personen, nicht aber als Akteur*innen mit eigenen Interessen behandelt werden. Die juristische Einstellung, Kinder ausschließlich als Schutzbedürftige in Datenschutzfragen zu betrachten, führt jedoch nicht weit genug. Laut Stefan Brink sind Kinder und Jugendliche gerade im Bereich der Sozialen Medien als Pioniere zu betrachten, die sich mit den Medien besser auskennen als die meisten Mitglieder der Elterngeneration. Kinder einfach zu ihrem eigenen Schutz aus dem Internet herauszuhalten, kann daher nicht die richtige Lösung sein, ebenso wenig wie eine zu starke Überwachung ihrer Aktivitäten im Internet und auf Sozialen Medien.
Inwieweit ist Datenschutz Kindern und Jugendlichen also zu bevormundend? Diese Frage wirft Stefan Brink in den Raum und erinnert daran, dass Internet und Soziale Medien von Kindern ausprobiert werden müssen, wenn ein angemessener Umgang mit ihnen erlernt werden soll. Er plädiert dafür, Kinder in der Thematik des Datenschutzes nicht nur als Schutzbedürftige, sondern als aktiv handelnde Personen zu betrachten, die nicht nur Schutz, sondern auch eigene Rechte und Selbstbestimmung beim Umgang mit Internet und Sozialen Medien benötigen.
Zusatzmaterial zum Beitrag
Quellen und weiterführende Informationen:
Intersoft Consulting (o.J.): DSGVO.
URL: https://dsgvo-gesetz.de (04.01.2021)
Bildquellen:
Titelbild: Alexas_Fotos. (11.10.16).
URL: https://pixabay.com/de/photos/social-media-internet-sicherheit-1727458/