Das Recht am eigenen Bild – auch für Kinder?
Autor: Anonym
Wer hat es nicht schon selbst erlebt? Zwei Kinder schaukeln auf dem Spielplatz, die Mutter sitzt in sichtbarer Nähe, zack! Das Smartphone schießt schneller als der Schall ein Bild vom liebsten Kleinen, ohne dass es jemand bemerkt hat. Aber schneller als die Polizei erlaubt? Was erlaubt ist, wer das entscheidet und wann besser aufgepasst werden muss, soll dieser Beitrag beleuchten.
Grundsätzlich gilt: Jedes Kind darf entscheiden, was mit seinen Bildern passiert.
Denn das Recht am eigenen Bild soll jeden Menschen davor schützen, in der sozialen Gesellschaft und in der Öffentlichkeit geschädigt zu werden durch die Art, wie ihn die Aufnahmen zeigen. Das bedeutet: Sobald die Fotos gemacht wurden, ist das Kind der Entscheider darüber, ob, wo und in welchem Umfang diese veröffentlicht werden.
Je jünger die Kinder aber sind, desto eingeschränkter sind sie in ihrer Fähigkeit, eine solche Entscheidung zu treffen. Daher obliegt den Eltern das alleinige Entscheidungsrecht bis einschließlich zum siebten Lebensjahr des Kindes.
Wichtig: Facebook, WhatsApp und dergleichen andere soziale Medien gelten als Veröffentlichungsplattformen und müssen als solche betrachtet werden, wenn Fotos auf ihnen eingestellt werden sollen.
Geteilte Entscheidungsgewalt gilt für Aufnahmen von Kindern, welche mindestens acht und maximal 18 Jahre alt sind. Hiermit ist gemeint, dass die Entscheidung von Eltern und Kindern einvernehmlich sein muss, besteht der Wunsch, aufgenommenes Material zu veröffentlichen.
Eine Einverständniserklärung ist in jedem Fall ratsam, wenn Aufnahmen des Kindes nicht von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder vom Kind selbst veröffentlicht werden sollen. Das gilt auch für Aufnahmen in Kitas.
Wie so oft endet die Entscheidungsbefugnis der Eltern auch in diesem Fall mit Vollendung des 18. Lebensjahres der Kinder.
Wann Bilder keiner Genehmigung bedürfen, um veröffentlicht zu werden:
Sind Menschen auf Fotos zu erkennen, müssen diese ausdrücklich zugestimmt haben, sollten diese veröffentlicht werden. In folgenden Fällen ist das rechtlich eingeschränkt:
- Der*die Abgebildete ist nicht der Fokus der Aufnahme, also sogenanntes „Beiwerk“.
- Das Prinzip „Einer von Vielen“ herrscht vor: Das Kind ist also beispielsweise Teil einer großen Menschenmenge auf einem Rummelplatz.
- Das Kind gehört zur Prominenz.
- Das Kind hat zum Beispiel als Kindermodel eine Vergütung für die Fotografien erhalten.
- Das Bild ist für die Kunst von großem Interesse und wurde allein zu deren Zweck angefertigt.
Eine mögliche Lösung: Kompromiss zwischen Sichtbarkeit und Erkennbarkeit
Sicher gibt es Eltern, die es nicht missen möchten, ihre Kinder mit der Öffentlichkeit zu teilen. Was in jedem Fall zulässig ist, ist das Veröffentlichen von Fotos, auf denen die Kinder zwar zu sehen sind, das Bild dabei aber niemals die gesamte Person zeigt. Stattdessen werden einzelne Körperteile, etwa Arme und Beine aufgenommen. Ganzkörperaufnahmen gibt es für die Öffentlichkeit nur von hinten. Wem das ebenfalls zu riskant ist, sollte nur aus weiter Entfernung aufnehmen.
Quellenangaben und weiterführende Informationen:
Klicksafe (o.J.): Das Recht am eigenen Bild. URL: https://www.klicksafe.de/themen/datenschutz/privatsphaere/datenschutz-broschuere-fuer-eltern-und-paedagogen/das-recht-am-eigenen-bild/ (02.06.2020)
ARAG (2018, 30. Januar): Haben Kinder ein Recht am eigenen Bild? URL: https://www.arag.de/auf-ins-leben/internetrecht/recht-am-eigenen-bild-kinder/?cookieSetting=true (02.06.2020)
ARAG (2019, 30. Januar): Kinderfotos auf Facebook & Co. erlaubt? URL: https://www.arag.de/auf-ins-leben/internetrecht/kinderfotos-facebook/ (02.06.2020)
Urheberrecht.de (2019, 11. November): Recht am eigenen Bild für Kinder – Urheberrecht 2020. URL: https://www.urheberrecht.de/recht-am-eigenen-bild-kinder/ (02.06.2020)
Bildquellen:
Titelbild: geralt (o.J.). URL: https://pixabay.com/de/photos/fotografie-fotografieren-frau-2751464/ (25.06.2020)
Abb. 1: Zimmer, Manfred Atranias (o.J.). https://pixabay.com/de/photos/kettenschaukel-schaukel-schaukeln-339503/ (25.06.2020)
Abb. 2: Altmann, Gert (o.J.). URL: https://pixabay.com/de/photos/wahl-w%C3%A4hlen-ausw%C3%A4hlen-entscheiden-2692575/ (25.06.2020)
Abb. 3: athree23 (o.J.). URL: https://pixabay.com/de/photos/tafel-kreide-business-einverstanden-4862180/ (25.06.2020)
Abb. 4: Altmann, Gert (o.J.). URL: https://pixabay.com/de/illustrations/menschenmenge-menschen-silhouetten-2457732/ (25.06.2020)