Die stillen Gestraften

Kinder inhaftierter Eltern zwischen Trennung, Stigma und Unsichtbarkeit
In Deutschland sind Schätzungen zufolge etwa 100.000 Kinder und Jugendliche von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Schätzungen deshalb, weil diese Kinder nirgends systematisch erfasst werden. Bei Haftantritt wird nicht durchgängig festgehalten, ob eine inhaftierte Person minderjährige Kinder hat. Dass eine so große Gruppe statistisch nicht einmal sichtbar wird, ist selbst bereits Teil des Problems. Denn wer nicht gezählt wird, gerät auch nicht in den Blick von Politik, Justiz und Hilfesystem. Europaweit wird die Zahl der Kinder mit einem Elternteil in Haft auf rund 800.000 geschätzt.
Hinter diesen Zahlen stehen Kinder, die von einem Tag auf den anderen eine ihrer wichtigsten Bezugspersonen verlieren, ohne die Situation beeinflussen zu können und ohne selbst etwas getan zu haben. Zugleich bleibt ihre Lage gesellschaftlich weitgehend unsichtbar. Weil die Inhaftierung in vielen Familien aus Scham verschwiegen wird, tragen die Kinder ihre Belastung häufig im Verborgenen. In der Forschung werden sie deshalb wiederholt als unsichtbare Gruppe beschrieben.
Der vorliegende Artikel greift dieses Problem auf und geht der Frage nach, wie sich die Inhaftierung eines Elternteils auf die Eltern-Kind-Beziehung auswirkt. Betrachtet werden die Situation der inhaftierten Eltern, die Lage der Kinder, die Ausgestaltung des Kontakts während der Haft sowie die langfristigen Folgen für die Beziehung und die vorhandenen Unterstützungsangebote.
Die Situation der inhaftierten Eltern
Für die inhaftierten Eltern bedeutet die Haft einen tiefen Einschnitt in die Beziehung zu ihren Kindern. Die erzwungene Trennung wird häufig als emotional stark belastend erlebt, weil alltägliche Nähe, gemeinsame Routinen und die Möglichkeit, unmittelbar für das Kind zu sorgen, wegfallen. Inhaftierte Eltern haben dabei oft nicht nur Schwierigkeiten, ihren Kindern die Haft zu erklären, sondern ringen zugleich mit der eigenen Bewältigung der Situation.
Prägend sind vor allem Schuld- und Schamgefühle. Anders als bei anderen Formen elterlicher Abwesenheit wie einer Trennung ist die Inhaftierung eng mit Stigmatisierung verbunden, die das inhaftierte Elternteil, das Kind und die gesamte Familie betrifft. Hinzu kommt ein Gefühl der Ohnmacht, da inhaftierte Eltern kaum Einfluss auf den Alltag, die Erziehung und wichtige Entscheidungen im Leben ihrer Kinder nehmen können.
Zwischen Müttern und Vätern zeigen sich dabei Unterschiede. Elternschaft in Haft betrifft ganz überwiegend Väter, denn 96 Prozent aller Inhaftierten im Freiheitsstrafenvollzug sind Männer. Für sie lässt sich die Haft als eine Zeit der Bewährung beschreiben, in der sie sich zugleich als Gefangene und als Väter bewähren müssen, während die Vaterschaft nur eingeschränkt gelebt werden kann. Kennzeichnend sind Gefühle der Hilflosigkeit und Selbstzweifel, ob ein Vatersein unter den Bedingungen der Haft überhaupt möglich ist. Zugleich erhält nahezu die Hälfte der inhaftierten Väter keinen Besuch ihrer Kinder.
Inhaftierte Mütter erleben demgegenüber eine Form doppelter Verurteilung. Da Frauen nur rund fünf Prozent aller Inhaftierten ausmachen und seltener straffällig werden, verstößt eine Inhaftierung in der gesellschaftlichen Wahrnehmung besonders deutlich gegen die Rollenerwartungen an Mütter. Die daraus folgende Stigmatisierung knüpft nicht allein an die Straftat an, sondern auch an das vermeintliche Versagen in der Mutterrolle. Erschwerend kommt hinzu, dass inhaftierte Frauen aufgrund ihrer geringen Zahl häufig in wenigen, weit entfernten Einrichtungen untergebracht werden, wodurch der Kontakt zu ihren Kindern zusätzlich erschwert wird und so auch völlig abbrechen kann.
Die Situation der Kinder
Kinder inhaftierter Eltern gehören zu einer besonders belasteten, gleichzeitig jedoch häufig übersehenen Gruppe. Die Trennung vom Elternteil stellt für sie ein einschneidendes Lebensereignis dar, dessen Auswirkungen je nach Alter unterschiedlich ausfallen. Kleinkinder reagieren häufig mit Trennungsängsten, Unsicherheit oder Entwicklungsverzögerungen, da sie die Situation noch nicht verstehen und den Verlust einer wichtigen Bezugsperson unmittelbar erleben. Schulkinder entwickeln häufig Schuldgefühle oder glauben, selbst für die Inhaftierung verantwortlich zu sein. Gleichzeitig können sich Konzentrationsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsabfälle in der Schule zeigen. Jugendliche reagieren oftmals mit Wut, Rückzug oder einem Vertrauensverlust gegenüber Erwachsenen. In dieser Lebensphase spielt zudem die soziale Zugehörigkeit eine wichtige Rolle, wodurch die Haft eines Elternteils als besonders belastend erlebt werden kann.
Neben den emotionalen Folgen sind viele betroffene Kinder mit Stigmatisierung konfrontiert. Aus Angst vor Ausgrenzung oder negativen Reaktionen verschweigen Familien die Inhaftierung häufig gegenüber Schule, Freundeskreis oder Nachbarschaft. Dieses Schweigen erschwert es den Kindern jedoch, Unterstützung zu erhalten, und kann Gefühle von Scham und Einsamkeit verstärken. Studien zeigen, dass nicht die Inhaftierung allein, sondern vor allem fehlende Offenheit und mangelnde soziale Unterstützung das Risiko für psychische Belastungen erhöhen.
Eine besondere Herausforderung stellt der mögliche Abbruch der Bindung zum inhaftierten Elternteil dar. Vor allem bei langen Haftstrafen oder seltenen Kontaktmöglichkeiten kann die emotionale Beziehung geschwächt werden. Kinder erleben wichtige Entwicklungsschritte ohne den Elternteil und verlieren mit der Zeit möglicherweise das Gefühl von Vertrautheit. Dadurch können Unsicherheit, Verlustängste oder Bindungsprobleme entstehen. Gleichzeitig wird in der Forschung betont, dass eine stabile Beziehung zu mindestens einer verlässlichen Bezugsperson sowie regelmäßiger Kontakt zum inhaftierten Elternteil die negativen Folgen deutlich abmildern können.
Trotz dieser Belastungen werden Kinder inhaftierter Eltern häufig als strukturell vernachlässigte Gruppe beschrieben. Anders als andere Kinder in belastenden Lebenssituationen erhalten sie oft keine gezielte Unterstützung, obwohl sie selbst keine Verantwortung für die Straftat tragen. Fachleute fordern deshalb, die Bedürfnisse dieser Kinder stärker in den Mittelpunkt von Jugendhilfe, Schule und Strafvollzug zu stellen.
Die Beziehung während der Haft
Die Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung während der Haft ist entscheidend für das Wohlbefinden der Kinder und für eine gelingende familiäre Reintegration nach der Entlassung. Kontakt kann über Besuche, Briefe, Telefonate oder zunehmend auch über Videotelefonie stattfinden. Besonders regelmäßige Kontakte helfen Kindern dabei, die emotionale Bindung zum inhaftierten Elternteil aufrechtzuerhalten und das Gefühl zu behalten, weiterhin wichtig zu sein.
In der Praxis bestehen jedoch zahlreiche Hürden. Justizvollzugsanstalten liegen häufig weit vom Wohnort der Familie entfernt, wodurch lange Anfahrtswege und hohe Fahrtkosten entstehen. Hinzu kommen feste Besuchszeiten, Sicherheitskontrollen und begrenzte Besuchsdauern, die insbesondere für jüngere Kinder belastend sein können. Telefonate oder Videogespräche sind nicht in allen Einrichtungen gleichermaßen verfügbar und können ebenfalls mit organisatorischen oder finanziellen Einschränkungen verbunden sein. Dadurch bleibt regelmäßiger Kontakt vielen Familien erschwert.
Eine besondere Form familienorientierten Strafvollzugs stellen Mutter-Kind-Einrichtungen dar. Dort können Mütter unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit ihren kleinen Kindern leben, sodass eine Trennung in den ersten Lebensjahren vermieden wird. Ziel dieser Einrichtungen ist es, die Eltern-Kind-Bindung zu erhalten und gleichzeitig die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu fördern. Solche Angebote existieren jedoch nur in wenigen Justizvollzugsanstalten und stehen daher nur einem kleinen Teil der betroffenen Familien zur Verfügung.
Insgesamt zeigt die Forschung, dass die Qualität und Regelmäßigkeit des Kontakts während der Haft einen wichtigen Einfluss auf die spätere Eltern-Kind-Beziehung hat. Familienfreundliche Besuchsmöglichkeiten und unterstützende Angebote können dazu beitragen, Bindungen aufrechtzuerhalten und die Belastungen der Trennung zu verringern.
Langzeitfolgen für die Eltern-Kind-Beziehung
Die Beziehung zwischen Eltern und Kind wird während der Haft nicht nur kurzfristig unterbrochen, sondern kann sich auch langfristig verändern. Wenn gemeinsame Alltagsmomente, Gespräche und verlässliche Routinen über längere Zeit fehlen, entsteht häufig eine emotionale Distanz, die auch nach der Entlassung nicht sofort verschwindet. Die Haft wird damit nicht nur zu einer räumlichen Trennung, sondern kann Vertrauen und Selbstverständlichkeit innerhalb der Beziehung nachhaltig belasten.
Eine zentrale Langzeitfolge kann emotionale Entfremdung sein. Kinder entwickeln sich während der Haft weiter, erleben wichtige Ereignisse ohne den inhaftierten Elternteil und gewöhnen sich teilweise an neue Familienstrukturen. So zeigt beispielsweise die europäische COPING-Studie, ein Forschungsprojekt zu den Belastungen und Bewältigungsstrategien von Kindern inhaftierter Eltern, dass die langfristige Entwicklung betroffener Kinder stark davon abhängt, ob sie stabile Bezugspersonen haben, ob offen über die Situation gesprochen wird und ob die Beziehung zum inhaftierten Elternteil aufrechterhalten werden kann. Besonders belastend kann es sein, wenn die Haft verschwiegen oder nur unklar erklärt wird. Dadurch können Unsicherheit, Scham und Misstrauen entstehen.
Auch nach der Entlassung ist die Beziehung nicht automatisch wiederhergestellt. Der zurückkehrende Elternteil muss seine Rolle im Familienalltag häufig neu finden, während das Kind möglicherweise vorsichtig, wütend oder distanziert reagiert. Muentner und Charles, Forschende, die Familien nach der Haftentlassung von Vätern untersuchten, beschreiben die Wiederannäherung nach der Haft deshalb als Übergangsphase, die sowohl neue Chancen für Nähe eröffnet als auch bestehende Belastungen sichtbar machen kann. Entscheidend ist, Wiederannäherung nicht als einzelnen Moment zu verstehen, sondern als Prozess, der Zeit, Verlässlichkeit und Unterstützung braucht.
Unterstützungsangebote – was es gibt, was fehlt
Unterstützung für inhaftierte Eltern und ihre Kinder gibt es auf unterschiedlichen Ebenen. Innerhalb des Strafvollzugs können Sozialdienste, Seelsorge, Besuchsbegleitung, Elternarbeit oder familienorientierte Angebote eine wichtige Rolle spielen. Je nach Justizvollzugsanstalt gehören dazu beispielsweise zusätzliche Besuchszeiten für Kinder, Familienzimmer, Eltern-Kind-Gruppen oder besondere Familientage. Solche Angebote können dazu beitragen, dass die Beziehung zwischen Kind und Elternteil nicht nur auf kurze, stark reglementierte Besuchssituationen beschränkt bleibt.
Außerhalb der Haftanstalten sind vor allem freie Träger, Beratungsstellen und Netzwerke relevant. Bundesweit bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. Orientierung im Feld der Straffälligenhilfe. Das Netzwerk Kinder von Inhaftierten macht sichtbar, dass Kinder inhaftierter Eltern nicht nur Angehörige „am Rand“ sind, sondern als eigene Zielgruppe mit eigenen Fragen, Rechten und Unterstützungsbedarfen wahrgenommen werden müssen. Auch digitale Angebote wie juki-online sind wichtig, weil sie Kindern und Jugendlichen niedrigschwellig Informationen zur Haft und eine anonyme Beratungsmöglichkeit bieten.
Für Baden-Württemberg ist besonders das Eltern-Kind-Projekt Chance zentral. Es richtet sich an Kinder von Inhaftierten, Partner*innen und inhaftierte Eltern und begleitet Familien vor, während und nach der Haft. Umgesetzt wird es über das Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg. Gleichzeitig zeigt der BAG-S Informationsdienst, dass in Deutschland weiterhin bundesweit bedarfsgerechte Angebotsstrukturen für inhaftierte Eltern und ihre Kinder fehlen. Unterstützung hängt also oft davon ab, in welchem Bundesland eine Familie lebt, welche Angebote eine JVA ermöglicht und welche lokalen Träger eingebunden sind.
Genau hier setzen medienpädagogische Projekte wie „Mama/ Papa liest für mich“ an. Sie können persönlichen Kontakt und professionelle Unterstützung nicht ersetzen, schaffen aber eine zusätzliche Form von Nähe. Wenn ein inhaftiertes Elternteil eine Geschichte einliest, bleibt die Stimme im Alltag des Kindes präsent. Für das Kind entsteht ein wiederholbarer Moment von Vertrautheit; für das Elternteil eine Möglichkeit, Fürsorge und Zuwendung auszudrücken. Damit zeigen solche Projekte, worum es im Kern geht: Kinder inhaftierter Eltern brauchen Sichtbarkeit, verlässliche Unterstützung und Wege, Beziehung auch unter schwierigen Bedingungen erleben zu können.
Fazit: Sichtbarkeit als erster Schritt
Am Anfang dieses Artikels stand eine Zahl, die niemand genau kennt. Genau darin zeigt sich, wie leicht Kinder inhaftierter Eltern übersehen werden. Sie haben die Trennung nicht gewählt und keinen Anteil an dem, was ihre Mutter oder ihren Vater ins Gefängnis gebracht hat, und dennoch tragen sie einen erheblichen Teil der Folgen.
Der Verlauf dieses Artikels macht jedoch deutlich, dass diese Folgen kein feststehendes Schicksal sind. Wie sehr ein Kind unter der Haft eines Elternteils leidet, hängt weniger an der Tat selbst als daran, ob es aufgefangen wird, ob offen mit ihm gesprochen wird und ob die Beziehung zum inhaftierten Elternteil bestehen bleiben darf. Belastung und Bewältigung liegen damit nah beieinander, und der Unterschied zwischen beiden entscheidet sich vor allem im Verhalten der Erwachsenen und Institutionen, die das Kind umgeben.
Was betroffene Kinder brauchen, ist deshalb weniger Mitleid als Aufmerksamkeit. Sie zunächst überhaupt wahrzunehmen, ihnen verlässliche Beziehungen zu ermöglichen und Unterstützung nicht vom Zufall des Wohnorts abhängig zu machen, wäre bereits ein großer Schritt. Die Haft eines Elternteils lässt sich nicht ungeschehen machen, aber es liegt in der Verantwortung der Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass aus der Strafe für die Eltern nicht eine stille Strafe für die Kinder wird.
Quellenverzeichnis
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Treffpunkt e. V. (o. D.). Die Situation der Kinder Inhaftierter. juki-online. https://www.juki-online.de





